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Bergwerke u. eisenerz. Ind. / Kurzübersicht

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft GPA


ArbeiterInnen/Angestellte
Angestellte


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.11.2023


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 8,5 %
  • Erhöhung der Ist-Gehälter um 10,0%
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen:
    • 1. Lehrjahr: 11,1%
    • 2. Lehrjahr: 8,5%
    • 3. Lehrjahr: 8,5%
    • 4. Lehrjahr: 8,5%
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Aufwandsentschädigungen um Ø 8,65 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um Ø 8,5 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 2.426,23
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 2.784,29 bis € 3.591,87
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 4.112,78 bis € 8.261,66


Lehrlingseinkommen
Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr: € 1.000,00 € 1.218,34
im 2. Lehrjahr: € 1.182,65 € 1.502,68
im 3. Lehrjahr: € 1.546,13 € 1.841,04
im 4. Lehrjahr: € 2.028,95 € 2.130,53
Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1. November 1990 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.


Zulagen/Zuschläge
Schichtzulage, Nachtarbeitszulage, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, Untertag-Zulage


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %..


Kündigungsfristen
Für AG:
vor dem vollendeten 2. Dienstjahr 6 Wochen
nach dem vollendeten 2. Dienstjahr 2 Monate
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr 3 Monate
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr 4 Monate
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr 5 Monate

Für AN:
1 Monat,
Achtung
: Vereinbarung im Dienstvertrag beachten.


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
geltend gemacht werden müssen!


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
  • Sonderzahlung Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
  • Anrechnung von Karenzzeiten
  • All In Bestimmung