KV-Infoplattform

Bekleidungsindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt

KOLLEKTIVVERTRAG Ist-Abschluss 2004


abgeschlossen zwischen dem Fachverband der
Bekleidungsindustrie Österreichs

einerseits und dem
Österreichischen Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft der Privatangestellten

Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

andererseits.


Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie
§ 18 (Lehrlinge) wird um lit d ergänzt:

"d) Integrative Berufsausbildung:
1.
Bei Verlängerung eines Lehrverhältnisses gem § 8b Abs 1 BAG idF BGBl I 79/2003 werden für die Bemessung der Höhe der Lehrlingsentschädigung die Lehrjahre aliquot im Verhältnis zur Gesamtlehrzeit verlängert; ergeben sich Teile von Monaten gebührt für das ganze Monat die höhere Lehrlingsentschädigung. Bei nachträglicher Verlängerung bleibt das der Lehrlingsentschädigung zugrunde liegende Lehrjahr so lange unverändert, bis sich nach dem vorstehenden Satz Anspruch auf die Lehrlingsentschädigung eines höheren Lehrjahres ergibt.
2.
Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu einer Teilqualifizierung gem § 8b Abs 2 BAG idF BGBl I 79/2003 gebührt die Lehrlingsentschädigung des ersten Lehrjahres. Nach einem Jahr erhöht sich dieser Anspruch um ein Drittel der Differenz zwischen der Lehrlingsentschädigung für das erste Lehrjahr und jener für das zweite Lehrjahr, nach zwei Jahren um ein weiteres Drittel dieser Differenz.
3.
Anrechnung von integrativer Berufsausbildung
Wird die teilqualifizierte Ausbildung (einschließlich der Berufsschule im Sinne der Anforderung des BAG) erfolgreich zurückgelegt, ist sie bei späterer Absolvierung einer Lehrausbildung im gleichen oder einem verwandten Lehrberuf mindestens im Ausmaß des 1. Lehrjahres anzurechnen. Besteht kein Anspruch auf diese Anrechnung, darf die spätere Lehrlingsentschädigung jedenfalls nicht niedriger sein als die während der Teilqualifizierungs-Ausbildung zuletzt bezahlte."

Diese Ergänzung gilt ab 1. Juni 2004.
Wien, am 15. April 2004
FACHVERBAND DER BEKLEIDUNGSINDUSTRIE ÖSTERREICHS
Obmann: Geschäftsführer:
KR Ing. Wolfgang Sima Dr. Franz J. Pitnik
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Vorsitzender: Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung:
Hans Sallmutter Karl Proyer
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
WIRTSCHAFTSBEREICH TEXTIL, BEKLEIDUNG, SCHUH
Vorsitzender: Wirtschaftsbereichssekretär:
Günther Truppe Paul Prusa