Bekleidungsindustrie / Zusatz / Beilage / Lohn/Gehalt
Ist-Abschluss 2005
Abschluss am 1. Juni 2005 nach 13 Monaten – Geltungsbeginn: 1. Juli 2005
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Erhöhung der KV-Gehaltsordnung: + 2,3%
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Erhöhung der IST-Gehälter: + 2,1%
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Einmalzahlung:
15,– Euro für alle Vollzeitbeschäftigte inkl. Lehrlinge (bei Teilzeitbeschäftigung aliquot) für den Juni 2005
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Erhöhung der Lehrlingsentschädigung: + 2,3%
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Empfehlung der Sozialpartne betreffend Karenzurlaube im KV
Artikel V Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie
Es wird ein Anhang über die „Empfehlung der Kollektivvertragspartner betreffend Karenzurlaube“ eingefügt:
Den Arbeitgeber/innen wird empfohlen, die in Karenz befindlichen Arbeitnehmer/innen, sofern diese eine Elternkarenz bis längstens zum zweiten Geburtstag des Kindes beanspruchen, rechtzeitig – dies sollte spätestens fünf Monate vor Ende der Karenzzeit sein – über das Ende der Karenz und den Wiederantrittstag der Beschäftigung nachweislich schriftlich zu informieren.
Diese Ergänzung gilt ab 1. Juli 2005.
Wien, am 1. Juni 2005 |
FACHVERBAND DER BEKLEIDUNGSINDUSTRIE ÖSTERREICHS |
Obmann: |
Geschäftsführer: |
KR Ing. Wolfgang Sima |
Dr. Franz J. Pitnik |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN |
Vorsitzender: |
Geschäftsbereichsleiter Interessenvertretung: |
Wolfgang Katzian |
Karl Proyer |
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND |
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN |
WIRTSCHAFTSBEREICH TEXTIL, BEKLEIDUNG, SCHUH |
Vorsitzender: |
Wirtschaftsbereichssekretär: |
Günther Truppe |
Paul Prusa |