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http://oegb-delivery1.go.intern.3sit.at/kv/bauindustrie-und-baugewerbe-zkv-tunnel-mixnitz-arb/bauindustrie-und-baugewerbe-kurzuebersicht/388869Arb. Bauindustrie und Baugewerbe / Kurzübersicht - 01.05.2020
Bauindustrie und Baugewerbe / Kurzübersicht
KV-Kurzübersicht
Redaktionelle AnmerkungenQuelle: Gewerkschaft Bau - Holz
ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen
Geltungsbereich
Österreich
Geltungsbeginn
01.05.2020
Ergebnisse der letzten Verhandlungen
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Erhöhung der KV-Löhne um 2,55 %
•
Ist-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Mindestlohn/Mindestgehalt
Einfache Tätigkeiten: von € 11,75 bis 12,82
Qualifizierte Tätigkeiten: von € 13,50 bis 15,05
Hochqualifizierte Tätigkeiten: € 16,53 bis 16,99
Lehrlingsentschädigung
im 1. Lehrjahr:
€ 6,02
im 2. Lehrjahr:
€ 9,03
im 3. Lehrjahr:
€ 12,04
im 4. Lehrjahr:
€ 13,55
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Lehre eintreten
€ 12,04
Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe (z. B. Schmutz-, Gefahren- und Erschwerniszulagen)
Arbeitszeit
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden. Überstundenzuschlag: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.
Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
ArbeitnehmerIn/ArbeitgeberIn:
-
jederzeit
-
zum Ende einer Kalenderwoche
-
bis zu 3 Wochen
Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich innerhalb von 3 Monaten geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst verfallen! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 8 Wochen eingeklagt werden!
Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
•
Taggeldregelung bei Arbeiten auf Baustellen: Aufwandsersatz ab 3 Stunden bzw. ab 9 Stunden bei täglicher Heimfahrt