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Austro Control / 1. KV / Beilage

50. Nachtrag


Kollektivvertrag, mit welchem der 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten, abgeschlossen am 1.12.1967, in der geltenden Fassung, wie folgt geändert wird:


Änderung XIV. Gehaltsordnung
Artikel XIV. Z. 8, 2. Absatz lautet:
"Reiseaufwandsentschädigung gebührt Bediensteten mit Dienstort Wien oder Schwechat jedoch nicht bei Dienstreisen nach Schwechat bzw. Wien oder bei Kursen, Seminaren udgl. im Großraum Wien (Wien und zumindest die Umgebungsgemeinden)."


Änderung Anhang I Verwendungsgruppenschema
  • * in Verwendungsgruppe VII wird folgende Z. 11 eingefügt:
  • "11. Bedienstete ohne Reifeprüfung als MSC oder ATM System-/Netzwerkadministrator"
  • * in Verwendungsgruppe IX wird in Z. 2 lit. f) die Bezeichnung "System-Manager nach 3-jähriger erfolgreicher Verwendung als Programmierer" durch die Bezeichnung "System-/Netzwerkmanager für Air Traffic Management oder Message Switching Systeme nach mindestens 3-jähriger erfolgreicher Verwendung als Programmierer bzw. Chefbediensteter" ersetzt.
  • * in Verwendungsgruppe X wird in Z. 3 lit. f die Bezeichnung "Chef-System-Manager" durch die Bezeichnung "Chef-System-/Netzwerk-Manager" ersetzt.