Was leistet der Kollektivvertrag für Sie?
Im Kollektivvertrag sind viele Rechte von ArbeitnehmerInnen enthalten, die in keinem Gesetz verankert sind.
Hier finden Sie dazu eine Übersichtstabelle:
Das regeln die Kollektivverträge | Das ist in Gesetzen geregelt |
Mindestlöhne und -gehälter, Lehrlingsentschädigungen | Es gibt keine gesetzliche Regelung. Das Angestelltengesetz schreibt nur ein ortübliches oder angemessenes Entgelt vor. Nach dem allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) kann auch Arbeit ohne Bezahlung vereinbart werden. |
jährliche bzw. regelmäßige Erhöhungen der Löhne und Gehälter | Keine gesetzliche Regelung |
Lohn- bzw. Gehaltsschema mit Einstufung, Vorrückungen und Anrechnung von Vordienstzeiten | Keine gesetzliche Regelung |
Zulagen für bestimmte Tätigkeiten | Keine gesetzliche Regelung |
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld | Keine gesetzliche Regelung |
Normalarbeitszeit zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche | 40 Stunden für alle |
Überstundenzuschlag in der Höhe von 50 % und höher je nach Zeitpunkt der Arbeitsleistung (z. B. 100 % Zuschlag für Sonntage und Nachtarbeit) | für alle Überstunden 50 % Zuschlag |
Höherer Grundstundenlohn für die Berechnung von Überstundenentgelt | Keine gesetzliche Regelung |
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht oder an Sonntagen | Keine gesetzliche Regelung |
Mehr Urlaub für Menschen mit Behinderung | Keine gesetzliche Regelung |
arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember | Keine gesetzliche Regelung. Es handelt sich um normale Arbeitstage. |
Anrechnung von Karenzurlauben bei der Abfertigung | Keine gesetzliche Regelung |
Teils volle Anrechnung des Karenzurlaubes für Vorrückung, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß | Anrechnung von maximal 10 Monaten der ersten Karenz im Arbeitsverhältnis für Entgeltfortzahlung, Kündigungsfrist und Urlaubsausmaß |
Freizeitanspruch in bestimmtem zeitlichem Ausmaß für gewisse Ereignisse (Umzug, Hochzeit bzw. Eintragung einer Partnerschaft, Todesfall, Geburt, Behördenwege etc.) | Nur die unbedingt notwendige Zeit. |
Regelungen für Dienstreisen, Aufwandsentschädigungen und Kilometergelder | Nur Regelungen für die steuerrechtliche Behandlung. |