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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz


ArbeiterInnen/Angestellte
ArbeiterInnen


Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Ergebnisse der letzten Verhandlungen
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 7,27 %
  • Ist-Löhne: Erhöhung um 7,17 %


Mindestlohn/Mindestgehalt
  • Einfache Tätigkeiten: € 12,17 bis € 15,83
  • Qualifizierte Tätigkeiten: von € 12,17 bis € 17,76
  • Hochqualifizierte Tätigkeiten: von € 12,23 bis zu € 18,82


Lehrlingseinkommen
Beton- und Fertigteilindustrie / Zementindustrie / Ziegel- und Fertigteilindustrie
im 1. Lehrjahr: € 6,89
im 2. Lehrjahr: € 10,32
im 3. Lehrjahr: € 13,77
im 4 Lehrjahr: € 15,49
Kalk-, Gips-, Kreide-, Schotter-, Sand-, Kies-, Quarzsand- und Transportbetonindustrie, Rohtongruben, Kaolinwerke / Oberösterr. Hartsteinindustrie / Waldviertler Hartsteinindustrie
im 1. Lehrjahr: € 6,84
im 2. Lehrjahr: € 10,25
im 3. Lehrjahr: € 13,67
im 4 Lehrjahr: € 15,38
Salzburger Marmorindustrie
im 1. Lehrjahr: € 7,03
im 2. Lehrjahr: € 10,55
im 3. Lehrjahr: € 14,06
im 4 Lehrjahr: € 15,82
Feuerfest- und Elektrokeramikindustrie (BGL, NÖ)
im 1. Lehrjahr: € 6,52
im 2. Lehrjahr: € 9,78
im 3. Lehrjahr: € 13,04
Elektroporzellanindustrie (STM)
im 1. Lehrjahr: € 6,51
im 2. Lehrjahr: € 9,76
im 3. Lehrjahr: € 13,02
Elektroporzellanindustrie (T)
im 1. Lehrjahr: € 6,12
im 2. Lehrjahr: € 9,18
im 3. Lehrjahr: € 12,24
Zierkeramische Industrie
im 1. Lehrjahr: € 4,87
im 2. Lehrjahr: € 7,30
im 3. Lehrjahr: € 9,74


Zulagen
z. B. Zulage für Nachtstunden


Arbeitszeit
Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn:
  • ArbeitnehmerIn: von täglich zu Arbeitsschluss bis zu 8 Wochen
  • ArbeitgeberIn: von täglich zu Arbeitsschluss bis zu 8 Wochen


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 12 Monaten
mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen!
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt eine dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.


Weitere sozialpolitische Errungenschaften
z. B.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss.
  • Der Kündigungsschutz des § 15 MSchG wird auf die Dauer des bundesgesetzlich geregelten Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld erstreckt.