Holz- u. kunststoffverarb. Gew. / Fa. Mareto / Zusatz
Zusatzkollektivvertrag
Zu den Zusatzkollektivverträgen vom 11.8.2005 abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag erstreckt sich:
a)
räumlich:
auf das Gebiet der Bundesländer Burgenland und Wien
b)
fachlich:
auf die Fa. Mareto Kunststoffverarbeitung GmbH.
Betriebsstandort: 7111 Parndorf, Maretostraße 3 und
auf die Fa. TUPAK Verpackungen Gesellschaft m.b. H.,
Betriebsstandort: 1113 Wien, Warneckestraße 5
c)
persönlich:
auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.
§ 2 Arbeitszeit
Gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz kann im Schichtbetrieb die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 48 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden.
§ 3 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 01.07.2006 in Kraft und gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Unterzeichnungsprotokoll
Parndorf, am 14. Juni 2006
Für die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter
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Komm.Rat Johannes Prihoda |
Mag. Dietmar Schönfuß |
Bundesinnungsmeister |
Geschäftsführer |
Österreichischer Gewerkschaftsbund
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Gewerkschaft Bau-Holz
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Abg. Johann Driemer |
Mag. Herbert Aufner |
Bundesvorsitzender |
Bundessekretär |