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Holz- u. kunststoffverarb. Gew. / Fa. Mareto / Zusatz

Zusatzkollektivvertrag


Zu den Zusatzkollektivverträgen vom 11.8.2005 abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.


§ 1 Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag erstreckt sich:
a)
räumlich:
auf das Gebiet der Bundesländer Burgenland und Wien
b)
fachlich:
auf die Fa. Mareto Kunststoffverarbeitung GmbH.
Betriebsstandort: 7111 Parndorf, Maretostraße 3 und
auf die Fa. TUPAK Verpackungen Gesellschaft m.b. H.,
Betriebsstandort: 1113 Wien, Warneckestraße 5
c)
persönlich:
auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.


§ 2 Arbeitszeit
Gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz kann im Schichtbetrieb die wöchentliche Normalarbeitszeit bis auf 48 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf 12 Stunden ausgedehnt werden.


§ 3 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 01.07.2006 in Kraft und gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.


Unterzeichnungsprotokoll
Parndorf, am 14. Juni 2006
Für die Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter
Komm.Rat Johannes Prihoda Mag. Dietmar Schönfuß
Bundesinnungsmeister Geschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
Abg. Johann Driemer Mag. Herbert Aufner
Bundesvorsitzender Bundessekretär