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Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Sonderzahlungen, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld

Sonderzahlungen sind gesetzlich nicht vorgesehen. Diese sind und werden von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen festgeschrieben.

Sonderzahlungen sind in der Regel das Urlaubs- und Weihnachtsgeld (andere Bezeichnungen: 13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration), werden meist im Sommer und Winter ausbezahlt und betragen jeweils etwa ein Monatsgehalt bzw. einen Monatslohn.