KV-Infoplattform

Urlaub

Urlaubsjahr

Das Urlaubsjahr beginnt grundsätzlich mit dem Tag des Eintrittes des/der ArbeitnehmerIn in den Betrieb (jeweils einjähriger Zeitraum). Es ist in der Regel mit dem Arbeitsjahr ident. Im Betrieb kann das Urlaubsjahr jedoch auch auf das Kalenderjahr umgestellt werden.

Urlaubsersatzleistung

Endet das Arbeitsverhältnis, muss der/die ArbeitgeberIn dem/der ArbeitnehmerIn eine Abgeltung für den offenen Urlaub leisten. Der aus dem laufenden Urlaubsjahr offene Urlaub ist anteilig (aliquot) auszuzahlen, abzüglich bereits verbrauchter Urlaubstage. Nicht verbrauchte Urlaube aus den Vorjahren sind zur Gänze auszuzahlen, außer sie sind verjährt.

Urlaubsentgelt

Urlaubsentgelt ist das Entgelt (Lohn bzw. Gehalt), das ArbeitnehmerInnen während ihres Urlaubes erhalten. ArbeitnehmerInnen steht jenes Entgelt zu, das ihnen normalerweise – also auch ohne Urlaubsantritt – gebührt hätte (= Ausfallsprinzip – hier sind z. B. auch regelmäßig geleistete Überstunden zu berücksichtigen).

Achtung: Das Urlaubsentgelt ist nicht mit dem Urlaubsgeld (siehe Sonderzahlungen), das zusätzlich bezahlt wird, zu verwechseln!