KV-Infoplattform

Was bedeutet "Rahmen", "Beilage", "Anhang", "Zusatz", Satzung" etc.?

In der Regel besteht “ein Kollektivvertrag” in Wirklichkeit aus mehreren Einzeldokumenten, wie Rahmen, Beilagen, Zusatzkollektivverträgen etc.
Häufig werden diese einzelnen Bestandteile zur leichteren Lesbarkeit in einem “Rahmen” zusammengefasst (= konsolidierte Fassung).

Rahmen:Der Rahmenkollektivvertrag enthält die zentralen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einer Branche.
Manchmal kann der Rahmenkollektivvertrag auch mehrere Branchen übergreifend regeln (wie z. B. im Bereich der Industrie).

Beilage:Als Beilagen werden Kollektivvertragsdokumente bezeichnet, die Abänderungen des Rahmenkollektivvertrages beinhalten. Diese Änderungen werden im Rahmenkollektivvertrag berücksichtigt, indem sie als “Kunsttext” (link) eingefügt werden.

Anhang:Häufig enthält ein Kollektivvertrag auch Anhänge, wie beispielsweise Musterverträge oder -vereinbarungen, Zusatzprotokolle, Erläuterungen usw. Diese Anhänge werden nach den rahmenrechtlichen Bestimmungen ergänzt und sind Bestandteil des Kollektivvertrags.
Auf der KV-Infoplattform finden Sie weiters Dokumente, die als Anhänge angegeben sind. Dabei handelt es sich um erweiterte Bestimmungen zum übergeordneten, branchenübergreifenden Kollektivvertrag, die für bestimmte Branchen spezifische Ausnahmen und Erweiterungen regeln.

Zusatzkollektivvertrag:In Zusatzkollektivverträgen werden Details für bestimmte Branchen (oder auch Teile von Branchen) geregelt. Sie können beispielsweise spezielle Arbeitszeitregelungen, Bestimmungen zu Reisekosten, Vereinbarungen zu Weiterbildungsmaßnahmen etc. festlegen.

Satzung:Satzung nennt man die Ausdehnung des Geltungsbereichs eines Kollektivvertrags. Satzungen werden zu dem Zweck abgeschlossen, dass die nicht vom Kollektivvertrag erfassten ArbeitgeberInnen ihre ArbeitnehmerInnen zu gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigen, wie jene ArbeitgeberInnen, die einen Kollektivvertrag abgeschlossen haben.
Die Rechtswirkungen entsprechen denen eines Kollektivvertrages. Eine Satzung ist eine Verordnung.

Lohn-/Gehaltordnung:In Österreich gibt es weder einen gesetzlichen Mindestlohn noch gesetzliche Gehaltserhöhungen, diese werden in den Verhandlungen über den Kollektivvertrag beschlossen. Neben der Lohn-/Gehaltsordnung muss auch ein Gehaltsschema beschlossen werden, wodurch die Berechnung des Mindestlohnes/-gehaltes für eine bestimmte Tätigkeit erst möglich wird.

Was bedeutet idF?Die Abkürzung idF bzw. i. d. F. bedeutet “in der Fassung” und beschreibt die Version eines Kollektivvertrages oder Gesetzes.
Ein Beispiel:
Wurde ein Kollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2009 abgeschlossen und zuletzt im Jahr 2013 geändert und diese Änderung im Ursprungsvertrag eingetragen, wird diese geänderte Fassung mit “idF 1. Jänner 2013” angegeben.

-> Siehe auch “Stand”

Was bedeutet Stand?Stand gibt die Fassung eines Kollektivvertrages oder Gesetzes an.
Ein Beispiel:
Wurde ein Kollektivvertrag mit Gültigkeit ab 1. Jänner 2009 abgeschlossen und zuletzt im Jahr 2013 geändert und diese Änderung im Ursprungsvertrag eingetragen, wird diese geänderte Fassung mit “Stand 1. Jänner 2013” angegeben.

-> Siehe auch “idF (in der Fassung)”