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Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?

 

Wenn Sie auf der Suche nach dem für Sie geltenden Kollektivvertrag sind, ist vor allem Folgendes zu beachten: Kollektivverträge werden nicht nach Tätigkeiten/Berufen, sondern nach Branchen abgeschlossen, d. h. dass nicht allein relevant ist, welche Tätigkeit Sie ausüben (z. B. ElektrikerIn, SekretärIn, Lkw-FahrerIn etc.), sondern vor allem auch, welcher Branche das Unternehmen zugeordnet ist, in dem Sie tätig sind.

Beispiele:

Wenn Sie z. B. in einem Gastgewerbebetrieb beschäftigt sind, gilt für Sie entweder der Kollektivvertrag für ArbeiterInnen oder der für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe.

Arbeiten Sie etwa als Koch oder Köchin in einem Handelsunternehmen, ist für Sie der Handelskollektivvertrag maßgebend. Wenn Sie diesen Beruf jedoch in einem Restaurant ausüben, kommt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung.

Hinweis:
Kontrollieren Sie, ob der für Sie gültige Kollektivvertrag in Ihrem Dienstzettel bzw. Dienstvertrag angegeben ist.
Als erste Orientierung, welcher Kollektivvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt, kann der Dienstzettel bzw. Dienstvertrag herangezogen werden. Außerdem muss der für Sie gültige Kollektivvertrag in Ihrem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen.
 
Noch Fragen?
Sollten Sie sich nicht sicher sein, welcher Kollektivvertrag für Sie zur Anwendung kommt, wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft bzw. werden Sie Mitglied.
Tipp: Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Kollektivvertrag? Über das Kontaktbanner im jeweiligen Kollektivvertrag können Sie bequem Ihre Frage an die zuständige Gewerkschaft richten.
 
Bei weiteren Fragen klicken Sie hier.
 
Da es teilweise schwierig herauszufinden ist, welcher Kollektivvertrag für ein Arbeitsverhältnis zur Geltung kommt, wird derzeit an der Erstellung eines Suchsystems „Welcher Kollektivvertrag gilt für mich?“ gearbeitet, um Ihnen zukünftig die Suche zu erleichtern.