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Was ist ein Kunsttext?

Als Kunsttext wird die geänderte Fassung eines Rechtstextes bezeichnet.

Häufig gilt ein Rahmenkollektivvertrag über viele Jahre, es werden jedoch immer wieder Änderungen einzelner Bestimmungen (in Form von Novellen, Beilagen, Zusatzkollektivverträgen u. ä.) vereinbart. Diese Änderung des Ursprungstextes wird mit einem Verweis auf die Quelle sowie den Geltungsbeginn als Kunsttext angegeben.

Ein Rahmenkollektivvertrag, in dem solche Novellierungen und Ergänzungen integriert sind, wird als “Stand” oder “konsolidierte Fassung” angegeben.