Verfall, Verjährung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
Verfall
In Gesetzen, Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen sind regelmäßig Verfallsfristen geregelt. Das bedeutet, dass ein Anspruch (z. B. Überstunden, Lohn) binnen einer bestimmten Frist (z. B. 3 Monate) beim/bei der ArbeitgeberIn geltend gemacht werden muss (häufig schriftlich oder gerichtlich), andernfalls erlischt der Anspruch. Aus Beweisgründen ist die schriftliche Geltendmachung jedenfalls zu empfehlen!
Verjährung
Wenn ein Anspruch verjährt, kann er nicht mehr eingeklagt werden. Falls aber ein Anspruch nach Ablauf der Verjährungsfrist vom/von der ArbeitgeberIn bezahlt wird, kann er nicht mehr zurückgefordert werden.