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Feiertagsarbeit, Feiertagsruhe und arbeitsfreie Tage

Feiertagsruhe/Feiertagsarbeit

Ist wegen eines Feiertages keine Arbeitsleistung zu erbringen, steht ArbeitnehmerInnen  jenes Entgelt zu, das ihnen normalerweise – also auch ohne Ausfall der Arbeit wegen des Feiertags  – gebührt hätte (= Ausfallsprinzip), das „Feiertagsentgelt“.

Arbeiten ArbeitnehmerInnen an einem gesetzlichen Feiertag („Feiertagsarbeit“), bekommen sie neben dem Feiertagsentgelt entweder die gearbeiteten Stunden bezahlt oder sie vereinbaren Zeitausgleich im Ausmaß der geleisteten Stunden (dieser „Ersatzruhetag“ muss mindestens einen Kalendertag oder 36 Stunden umfassen). Auch hier sehen Kollektivverträge häufig Regelungen vor.

Arbeitsfreie Tage

Arbeitsfreie Tage sind die gesetzlichen Feiertage in Österreich, an denen alle ArbeitnehmerInnen unter Fortzahlung ihres Entgelts frei haben. Zusätzlich sehen Kollektivverträge branchenweise den 24. und den 31. Dezember als Feiertag vor. Außerdem haben Angehörige der evangelischen und altkatholischen Kirche am Karfreitag sowie Angehörige der israelitischen Glaubensgemeinschaft am Versöhnungstag (Jom Kippur) frei.