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Abschluss Zeitschriftenverlage

Gewerkschaft GPA
  • Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Tarifgehälter um 5,6% und Aufrundung auf den nächsten vollen Eurobetrag
  • Anhebung der Mindestgehälter in den untersten Beschäftigtengruppen auf € 2.000,00
  • Anhebung der Lehrlingseinkommen und Honorare für ständige freie Mitarbeiter:innen um 5,6%
  • Verkürzung der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit um eine Stunde auf 37 (journalistische Mitarbeiter/innen) bzw. 37,5 (kaufmännische Angestellte) Stunden pro Woche
  • Grundsätzlich Aufrechterhaltung der Überzahlungen, aber Möglichkeit der Gegenrechnung von bis zu 50% der Überzahlung in die Erhöhung, wenn das Ist-Gehalt mindestens 4.040,00 € beträgt. Diese Ausnahmeregelung gilt nur einmalig für die Erhöhung 2024.

Geltungsbeginn: 1.1.2024 (Laufzeit: 12 Monate)