Abschluss Nahrungs- und Genußmittelindustrie
Gewerkschaft GPA
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Die Mindestgrundgehälter werden mit 1.11.2023 wie folgt erhöht:
- I bis III um 8,8%
- IV um 8,7%
- IVa um 7,7%
- V um 7,5%
- VI um 7,0%
- MI um 7,0%
- MII um 8,7%
- MIII um 8,6%
- MIV um 8,2%
- Bei den IST-Gehälter gelten die gleichen Prozentsätze pro Verwendungsgruppe, wobei die Erhöhung maximal € 500,00 beträgt.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 8,8% angehoben.
- Die Aufwandsentschädigungen und Zulagen werden mit 1.11.2023 um 8,0% erhöht.
Geltungsbeginn: 1.11.2023 (Laufzeit: 12 Monate)