Abschluss Bekleidungsgewerbe
Gewerkschaft PRO-GE
- + 9,0 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- + 9,0 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- + 9,0 % Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt: € 1.811,31
Geltungsbeginn: 1.1.2024 (Laufzeit: 12 Monate)