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Abschluss Musiker in Konzertlokal-/Musik-/­Tanzbetrieben

Gewerkschaft younion
  • Die Mindestgehälter für ständig beschäftigte Musiker werden um 9,40 % erhöht und eine kaufmännische Rundung auf Cent- Beträge vorgenommen.
  • Die Mindestgehälter für ambulante Dienstleistungen für Musiker werden um 9,85 % auf € 43,50 brutto (bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden), das Bruttogehalt pro Arbeitsstunde wird (bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden) um 9,73 % auf € 36,10 brutto erhöht.
  • Das Mindestgehalt pro Dienstleistung um 9,75 % auf € 77,70 brutto erhöht.

Geltungsbeginn: 1.5.2023 (Laufzeit: 12 Monate)