Abschluss Musiker in Konzertlokal-/Musik-/Tanzbetrieben
Gewerkschaft younion
- Die Mindestgehälter für ständig beschäftigte Musiker werden um 9,40 % erhöht und eine kaufmännische Rundung auf Cent- Beträge vorgenommen.
- Die Mindestgehälter für ambulante Dienstleistungen für Musiker werden um 9,85 % auf € 43,50 brutto (bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden), das Bruttogehalt pro Arbeitsstunde wird (bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden) um 9,73 % auf € 36,10 brutto erhöht.
- Das Mindestgehalt pro Dienstleistung um 9,75 % auf € 77,70 brutto erhöht.
Geltungsbeginn: 1.5.2023 (Laufzeit: 12 Monate)