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Abschluss Zeitungsdruckereien (Rollendruck)

Gewerkschaft GPA
  • Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne und kollektivvertraglichen Monatsgehälter werden mit 1. April 2023 um 8,6%, bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag in allen Lohn- und Gehaltspositionen erhöht.
  • Streichung des Stichtages im Abschnitt A, § 19, Punkt 3, für das Urlaubsausmaß.
  • Die innerbetrieblichen IST-Löhne und IST-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohn- oder Gehaltsposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.

Geltungsbeginn: 1.4.2023 (Laufzeit: 12 Monate)