Abschluss Kraftfahrschulen
Gewerkschaft GPA
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehr-Assistenten um 10 Prozent.
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Büroangestellten mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit, mit schwieriger kaufmännischer Tätigkeit um 10 Prozent.
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Bürolehrlinge erhalten ein Lehrlingseinkommen in folgender Höhe:
- im 1. Lehrjahr € 836,00
- im 2. Lehrjahr € 1.040,00
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im 3. Lehrjahr € 1.441,00
Diese Werte ergeben eine Erhöhung um 10 Prozent.
- Alle Zulagen werden um 10 Prozent erhöht.
- Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 10 Prozent erhöht.
- Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Beschäftigungsverhältnis des zukünftigen Fahrlehr-Assistenten und der Ausgestaltung der verpflichtenden Weiterbildung der Fahrlehrer/Fahrschullehrer beschäftigt.
Geltungsbeginn: 1.4.2023 (Laufzeit: 12 Monate)