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Abschluss Kraftfahrschulen

Gewerkschaft GPA
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer, Fahrlehr-Assistenten um 10 Prozent.
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Büroangestellten mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit, mit schwieriger kaufmännischer Tätigkeit um 10 Prozent.
  • Bürolehrlinge erhalten ein Lehrlingseinkommen in folgender Höhe:
    • im 1. Lehrjahr € 836,00
    • im 2. Lehrjahr € 1.040,00
    • im 3. Lehrjahr € 1.441,00
      Diese Werte ergeben eine Erhöhung um 10 Prozent.
  • Alle Zulagen werden um 10 Prozent erhöht.
  • Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 10 Prozent erhöht.
  • Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem Beschäftigungsverhältnis des zukünftigen Fahrlehr-Assistenten und der Ausgestaltung der verpflichtenden Weiterbildung der Fahrlehrer/Fahrschullehrer beschäftigt.

Geltungsbeginn: 1.4.2023 (Laufzeit: 12 Monate)