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Abschluss Geflügelindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 9,05 %, mindestens jedoch um 150 Euro, erhöht.
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um bis zu 6 Euro.
  • Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.772,29 Euro.

Geltungsbeginn: 1.3.2023 (Laufzeit: 12 Monate)