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Abschluss Bäuerliche Betriebe BGL

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die Monatslöhne werden um 8,25 % erhöht.
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,25%.
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um 8,25 %.
  • Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf € 499,91 erhöht.
  • Für die DienstnehmerInnen in den Buschenschankbetrieben (vormals zugeordnet in der Lohnkategorie 3) wird eine neue Lohnkategorie „Buschenschank Personal“ eingeführt.
    Diese Lohnkategorie wird um 47 % erhöht, damit verbunden ist, dass Sonn- und Nachtarbeitszuschläge in der Normalarbeitszeit entfallen.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.623,75

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)