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Abschluss Bundesforste

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen Löhne, der IST-Löhne sowie aller Zulagen um 8 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8 % plus Anhebung um € 100,00/Monat bis zu 2.000,00 Lehrlingseinkommen. Damit werden diese Lehrlingseinkommen zwischen 8 % und 19,5 % erhöht.
  • In der Funktionsgruppe F 1 erfolgt nach der Erhöhung um 8 % noch eine Anhebung aller Sätze um € 100,00/Monat.
  • Anhebung der Entschädigungen für Praktikanten, Ferialarbeiter und -angestellte sowie Sonstige Aushilfskräfte um 8 %.
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 2.052,96.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)