Abschluss Arbeitskräfteüberlasser
Gewerkschaft PRO-GE
- Die KV-Löhne steigen um 7,99 %, in der BG A um 8,55 %.
- Neuer Mindestlohn: € 2.018,84
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)