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Abschluss Suppenindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne wurden um + 7,50 % plus Aufrundung auf den vollen Euro erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen sowie Dienstalterszulagen werden um + 7,50 % angehoben
  • Die Weihnachtsremuneration ist mit den neuen Lohnsätzen zu berechnen.
  • Überzahlungen bleiben aufrecht.
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.931,00 Euro.

Geltungsbeginn: 1.12.2022 (Laufzeit: 12 Monate)