KV-Infoplattform

Abschluss Telekom-Unternehmen

Gewerkschaften GPA / GPF
  • Erhöhung der IST- und KV-Mindestgehälter in 2 Schritten
    • mit 1.1.2023 Erhöhung um 4,0 % und
    • mit 1.10.2023 Erhöhung um 3,5 %
  • Auszahlung einer Teuerungsprämie in der Höhe von € 1.500,00 bis spätestens 31.3.2023. Für Teilzeitbeschäftige erfolgt eine entsprechende Aliquotierung.
  • Die Lehrlingseinkommen werden zum 1.1.2023 wie folgt neu festgelegt:
    • 1. Lehrjahr: € 800,00
    • 2. Lehrjahr: € 1.025,00
    • 3. Lehrjahr: € 1.300,00
    • 4. Lehrjahr: € 1.365,00
  • Erhöhung der KV Zulagen mit 1.1.2023 um 7,0 %
  • Freizeitoption: Anstelle eines Teiles der IST-Erhöhung zum 1.1.2023 kann eine Umwandlung im Ausmaß von maximal 8 ganzen Freizeittagen erfolgen.#

Rahmenrechtlicher Teil

  • Jubiläumsurlaub: Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit werden Arbeitnehmer:innen einmalig zwei zusätzliche Urlaubstage gewährt.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)