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Abschluss Forst-, Säge- und Landarbeiter Gemeinde Wien

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 7,15 % mindestes um € 170,00 erhöht.
  • Die im § 12 genannten Zulagen werden um 7,32 % erhöht.
  • Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen: 2.035,98 Euro
  • Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen: 1.977,82 Euro

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)