Abschluss Forst-, Säge- und Landarbeiter Gemeinde Wien
Gewerkschaft PRO-GE
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 7,15 % mindestes um € 170,00 erhöht.
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 7,32 % erhöht.
- Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen: 2.035,98 Euro
- Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen: 1.977,82 Euro
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)