KV-Infoplattform

Abschluss Handwerk und Gewerbe

Gewerkschaft GPA
  • Erhöhung der KV-Gehälter je nach Verwendungsgruppe um
    • Verwendungsgruppe I: 8 %
    • Verwendungsgruppe II: 8 %
    • Verwendungsgruppe III: 8 %
    • Verwendungsgruppe IV: 8 %
    • Verwendungsgruppe V: 7,7 %
    • Verwendungsgruppe VI: 7,5 %
  • Die Meistergruppen steigen um
    • Meistergruppe I: 8 %
    • Meistergruppe II: 7,95 %
    • Meistergruppe III: 7,5 %
  • Die Lehrlingseinkommen steigen um über 8 % auf 700,00 Euro im ersten Lehrjahr, 920,00 Euro im zweiten Lehrjahr, 1.090,00 Euro im dritten Lehrjahr und 1.450,00 Euro im vierten Lehrjahr.
  • Die Reiseaufwandsentschädigungen werden auf 8,60 Euro (für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden) und 20,40 Euro (für eine Abwesenheit von über 11 Stunden) erhöht. Das Nächtigungsgeld wurde auf 13,70 Euro erhöht.
  • Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde auf 2,26 Euro/Stunde erhöht.
  • In jenen Fachverbänden/Innungen oder Berufsgruppen in denen der Kollektivvertrag für Arbeiter einen freien 24. & 31.12. vorsieht, haben künftig auch Angestellte an diesen Tagen frei:
    • Bauhilfsgewerbe,
    • Dachdecker, Glaser und Spengler in den Berufszweigen der Dachdecker und Glaser,
    • Hafner, Platten -und Fliesenleger,
    • Holzbau,
    • Maler und Tapezierer,
    • Rauchfangkehrer und Bestatter, im Berufszweig der Rauchfangkehrer und
    • Tischler und Holzgestalter
  • Bezüglich jener Fachverbände/Innungen oder Berufsgruppen, in denen es keinen Arbeiter-Kollektivvertrag gibt wurde besprochen unterjährig über die Möglichkeit des freien 24./31.12. zu beraten.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)