Abschluss Handwerk und Gewerbe
Gewerkschaft GPA
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Erhöhung der KV-Gehälter je nach Verwendungsgruppe um
- Verwendungsgruppe I: 8 %
- Verwendungsgruppe II: 8 %
- Verwendungsgruppe III: 8 %
- Verwendungsgruppe IV: 8 %
- Verwendungsgruppe V: 7,7 %
- Verwendungsgruppe VI: 7,5 %
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Die Meistergruppen steigen um
- Meistergruppe I: 8 %
- Meistergruppe II: 7,95 %
- Meistergruppe III: 7,5 %
- Die Lehrlingseinkommen steigen um über 8 % auf 700,00 Euro im ersten Lehrjahr, 920,00 Euro im zweiten Lehrjahr, 1.090,00 Euro im dritten Lehrjahr und 1.450,00 Euro im vierten Lehrjahr.
- Die Reiseaufwandsentschädigungen werden auf 8,60 Euro (für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden) und 20,40 Euro (für eine Abwesenheit von über 11 Stunden) erhöht. Das Nächtigungsgeld wurde auf 13,70 Euro erhöht.
- Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde auf 2,26 Euro/Stunde erhöht.
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In jenen Fachverbänden/Innungen oder Berufsgruppen in denen der Kollektivvertrag für Arbeiter einen freien 24. & 31.12. vorsieht, haben künftig auch Angestellte an diesen Tagen frei:
- Bauhilfsgewerbe,
- Dachdecker, Glaser und Spengler in den Berufszweigen der Dachdecker und Glaser,
- Hafner, Platten -und Fliesenleger,
- Holzbau,
- Maler und Tapezierer,
- Rauchfangkehrer und Bestatter, im Berufszweig der Rauchfangkehrer und
- Tischler und Holzgestalter
- Bezüglich jener Fachverbände/Innungen oder Berufsgruppen, in denen es keinen Arbeiter-Kollektivvertrag gibt wurde besprochen unterjährig über die Möglichkeit des freien 24./31.12. zu beraten.
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)