Abschluss Karitative Einrichtungen der Kathol. Kirche (Caritas)
Gewerkschaften GPA / vida
- Die KV-Gehälter werden um 8 %, mindestens jedoch um € 175,00 angehoben. Damit beträgt das Einstiegsgehalt in der niedrigsten Verwendung € 1.895,60, für Fachkräfte in der niedrigsten Verwendungsgruppe € 2.137,30.
- Für Lehrlinge in der Pflege wird ein Lehrlingseinkommen eingeführt: 1. LJ: € 820,00, 2. LJ: € 1.000,00, 3. LJ: 1.300,00 und 4. LJ: € 1.600,00.
- KV-Zulagen, Zuschläge, UGT und PRAM werden um 8 % angehoben.
- Mindestnormen für eine BV zu einer Flexibilitätszuschlag wurden festgelegt (zB € 3,59/Arbeitsstunde)
- Definiert wurden auch Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung (12-Stundendienste im Pflege-/Betreuungsbereich, Umwandlung von Wochenruhen von 2 Arbeitstagen auf 48h über BV)
Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)