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Abschluss Forstarbeiter Privatwirtschaft

Gewerkschaft PRO-GE
  • Erhöhung der Löhne und des Lehrlingseinkommens der Anlage 1 und 2, sowie der motormanuelle Schlägerung um 8,0 %
  • Erhöhung der Motorsägenanschaffungspauschale um 8,0 %
  • Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.953,70 Euro
  • Einführung einer Arbeitsgruppe für die Überarbeitung des Kollektivvertrages

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)