KV-Infoplattform

KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2019

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Für die Angestellten und Lehrlinge in den Fahrschulen Österreich, konnten wir bei den Verhandlungen wichtige Verbesserungen und eine ordentliche Reallohnerhöhung für KV und IST-Gehälter erreichen.

  • + 70,-- Euro für Fahrlehrer und Fahrschullehrer ergibt eine Erhöhung von 2,64% bis 3,33% (2,89% im Durchschnitt).
     
  • + 60,-- Euro für Büroangestellte ergibt eine Erhöhung von 2,42% bis 3,46% (2,85% im Durchschnitt).
     
  • Die Lehrlingsentschädigungen steigen im Schnitt um 3,7%.
     
  • Die IST-Gehälter werden um 2,8% erhöht.
     
  • Die Valorisierung der Zulagen ist Bestandteil der KV-Verhandlungen für 2020.
Weiters ist es gelungen, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen speziell für Frauen, Familien und junge ArbeitnehmerInnen zu vereinbaren.
 
  • Die Anrechnung von Karenzzeiten nach dem MSchG und VKG werden verdoppelt. In Zukunft werden diese im Höchstausmaß von 24 Monaten auf Vorrückungen, das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen, sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Jubiläumsgeld angerechnet.
     
  • Pflegekarenzen (Hospizkarenz und Pflege von schwersterkranken Kindern) werden in Zukunft im gesetzlichen Ausmaß auf Vorrückungen, das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall voll angerechnet.
     
  • Der erste Schultag ist unter Fortzahlung des Entgelts frei.
     
  • Im Durchrechnungsmodell gibt es die Klarstellung, dass nach 4 Monaten der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte anfällt. Darüber hinaus wird eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Arbeitszeitmodells vereinbart, welches saisonale Schwankungen und die Bedürfnisse der Angestellten berücksichtigt.
Mit diesem Abschluss ist es gelungen, die Normalarbeitszeit für Büroangestellte auf Montag bis Freitag zu beschränken. In Zukunft liegt am Samstag Überstundenarbeit vor.
 
Die Regelung zur Normalarbeitszeit am Samstag für Teilzeitbeschäftigte Fahrlehrer konnte soweit eingeschränkt werden, dass diese nur mehr für Fahrlehrer gilt, die am Freitag und Samstag beschäftigt werden.
 
Die Sozialpartner vereinbaren weiters einen Anhang zur Erklärung der Einstufung von Fahrlehrer und Fahrschullehrer.
 
Alle Änderungen treten mit 1. April 2019 in Kraft.
 
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.