KV-Infoplattform

KV-Abschluss für die Angestellten des Güterbeförderungsgewerbes 2014

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Folgender Abschluss konnte für die Angestellten im Güterbeförderungsgewerbe erzielt werden.

  • Die KV-Gehälter werden rückwirkend per 1.1.2014 um 2,5 % erhöht.
     
  • Änderung des Artikel V, Zi. 2:
    "Die Wochenarbeitszeit kann in den einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 8 Wochen bis zu 45 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb dieses Zeitraumes die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreitet".
     
  • Änderung des Artikel VIII, lit.g:
    "bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar: 2 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat ab mittels Meldezettel nachgewiesenem Wohnungswechsel".
     
  • Änderung des Artikel XV - Bestimmungen zur Elternkarenz:
    Artikel XV wird um eine Bestimmung zur Elternkarenz ergänzt. Hierbei wurde vereinbart, dass im Rahmen der ersten Karenz (die nach/ab dem 1.1.2014 beginnt) diese im Höchstausmaß von insgesamt 6 Monaten angerechnet wird.
     
  • Geltungstermin: Rückwirkend mit 01. Jänner 2014