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Abschluss Fisch- / Feinkosterzeugung

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne beträgt + 9,50 %.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 9,50 %.
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um + 9,50 %.
  • Die Überzahlungen beleiben in vollem Ausmaß aufrecht.
  • Der neue Mindestlohn beträgt somit 1.718,50 Euro.

Geltungsbeginn: 1.5.2023 (Laufzeit: 12 Monate)