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Abschluss Gewürzindustrie

Gewerkschaft PRO-GE
  • Die durchschnittliche Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne beträgt + 8,61 %. Wobei in der LK 3 – mit selbständiger Maschinenbedienung – worin ca. 90 % der Arbeiterinnen eingestuft sind, eine Erhöhung von + 10,85 % erreicht wurde.
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen.
  • Erhöhung der Dienstzulagen um + 8,60 %.
  • Die euromäßige Überzahlung bleibt weiterhin aufrecht.
  • Mit der Lohnkategorie 4.b. (Sonstige Arbeitnehmer/-innen) beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn 1.811,57 Euro.

Geltungsbeginn: 1.2.2023 (Laufzeit: 12 Monate)