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Abschluss Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal

Gewerkschaft GPA
  • Löhne und Gehälter werden für alle Beschäftigungsgruppen um + 7,6 % linear erhöht und kaufmännisch auf den vollen Euro gerundet.
  • EUR 400,00 Teuerungsausgleich für Vollzeit für PKA und Apothekenhilfskräfte.
  • Lehrlingseinkommen steigen im
    • 1. Lehrjahr um EUR 80,00
    • 2. Lehrjahr um EUR 90,00
    • 3. Lehrjahr um EUR 100,00
  • EUR 200,00 Teuerungsausgleich für Lehrlinge.
  • Bestehende Überzahlungen zum 31.12.2022 bleiben in ihrer Höhe betragsmäßig aufrecht.
  • Anhebung der Zulagen gem. Punkt XI Abs.3 (Zytostatika) um 7,6 % auf € 1,56 bzw. maximal € 93,84.

Der Teuerungsausgleich wird in vier Teilbeträgen zum Ende jedes Kalendervierteljahres (31.3.2023, 30.6.2023, 30.9.2023, 31.12.2023) durch den Betrieb ausbezahlt. Für Teilzeitkräfte wird der Teuerungsausgleich aliquotiert. Bei wechselndem Dienstausmaß wird für die Berechnung der Teuerungsprämie das durchschnittliche Dienstausmaß im jeweiligen Bezugszeitraum (Kalendervierteljahr) herangezogen. Bei Ein- und Austritt während eines Kalendervierteljahres gebührt die Teuerungsprämie in dem Ausmaß, das dem Verhältnis der zurückgelegten Dienstzeit zum Kalendervierteljahr entspricht.

Geltungsbeginn: 1.1.2023 (Laufzeit: 12 Monate)