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Folgende Informationen helfen Ihnen dabei, gezielt die Inhalte Ihres Kollektivvertrags zu finden:

  • Titel des Kollektivvertrags (Falls dieser nicht bekannt ist, können Sie auch nach Branche oder Beruf suchen.)
  • Art der Anstellung (Arbeiter:in oder Angestellte:r)
  • Bundesland (Da manche Kollektivverträge regional unterschiedlich sein können.)

Wenn Sie auf der Suche nach dem für Sie geltenden Kollektivvertrag sind, ist vor allem Folgendes zu beachten: Kollektivverträge werden nicht nach Tätigkeiten/Berufen, sondern nach Branchen abgeschlossen, d. h. dass nicht allein relevant ist, welche Tätigkeit Sie ausüben (z. B. Elektriker:in, Sekretär:in, Lkw-Fahrer:in etc.), sondern vor allem auch, welcher Branche das Unternehmen zugeordnet ist, in dem Sie tätig sind.

Beispiele:

Wenn Sie z. B. in einem Gastgewerbebetrieb beschäftigt sind, gilt für Sie entweder der Kollektivvertrag für Arbeiter:innen oder der für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe.

Arbeiten Sie etwa als Koch oder Köchin in einem Handelsunternehmen, ist für Sie der Handelskollektivvertrag maßgebend. Wenn Sie diesen Beruf jedoch in einem Restaurant ausüben, kommt der Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung.

Kollektivverträge sind überbetriebliche schriftliche Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer:innen und der Arbeitgeber:innen (in der Regel Gewerkschaften und Arbeitgeber:innenverbände) abgeschlossen werden. Darin sind alle wichtigen wechselseitigen Rechte und Pflichten, z. B. zu Arbeitszeit, Mindestlohn/Mindestgehalt, Einstufungskriterien,  aus einem Arbeitsverhältnis geregelt.

Regelungen in Kollektivverträgen dürfen durch Betriebsvereinbarungen (das sind schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Betriebsrat und dem/der Betriebsinhaber:in, die z.B. Arbeitszeit, akkordähnliche Prämien und Entgelte für die Arbeitnehmer:innen regeln) und Arbeitsverträge nicht verschlechtert werden.