Heimarbeitsgesamtvertrag
Kürschner Handschuhmacher Gerber
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
einerseits
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder, 1010 Wien, Hohenstaufengasse 10,
andererseits
.
I. Geltungsbereich
a) fachlich: 1.) für alle
Mitgliedsbetriebe
, welche der Bundesinnung der Kürschner, Handschuhmacher und Gerber angehören,
2.) für alle
Mitgliedsbetriebe
der Wirtschaftskammer Österreich, die nicht der Bundesinnung der Kürschner, Handschuhmacher und Gerber bzw. dem Fachverband der Bekleidungsindustrie angehören, soferne sie als Auftraggeber in
Heimarbeit
jene
Arbeiten
vergeben, die üblicherweise von den in Punkt 1.) genannten Betrieben verrichtet werden und für die betreffende
Heimarbeit
kein
Heimarbeitsgesamtvertrag
besteht. b) räumlich: für das gesamte Bundesgebiet, c) persönlich: für alle von diesen Betrieben beschäftigten
Heimarbeiter
und
Heimarbeiterinnen
.
II. Berechnung der Stückentgelte
1.
) Für Betriebe gemäß I a) 1.) gilt folgendes:
a)
Für die Berufsgruppen der Kürschner, Präparatoren und Handschuhmacher gilt: Die Stückentgelte (
Stückzeiten
) der
Heimarbeiter
sind gemäß dem jeweiligen geltenden kollektivvertraglichen Stundenlohn des
Betriebsarbeiters
der entsprechenden Lohngruppe festzusetzen.
b)
Für die Berufsgruppe der Lederbekleidungserzeuger (Säckler) gilt: Die Stückentgelte (
Stückzeiten
) der
Heimarbeiter
sind gemäß dem jeweils geltenden kollektivvertraglichen Stundenlohn der Lohngruppe I "
Facharbeiter
" zuzüglich eines Zuschlages von 10% (
arithmetische
Rundung) festzusetzen.
c)
Für die Berufsgruppe der Kappenmacher gilt: Die Stückentgelte (
Stückzeiten
) der
Heimarbeiter
sind gemäß dem jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlohn der Lohngruppe "Maschinnähen - selbständig" zuzüglich eines Zuschlages von 10% (
arithmetische
Rundung) festzusetzen.
2.
) Für Betriebe gemäß I a) 2.) gilt folgendes:
Die Stückentgelte (
Stückzeiten
) der
Heimarbeiter
sind gemäß dem jeweils geltenden kollektivvertraglichen Stundenlohn der Lohngruppe 1 (selbständige Kürschner - Präparatoren-Fachkraft Klasse 1) der Lohntabelle für Kürschner und Präparatoren des Kollektivvertrages der Bundesinnung der Kürschner, Handschuhmacher und Gerber
einerseits
und der Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder
andererseits
, zuzüglich eines Zuschlages von 10 % (
arithmetische
Rundung) festzusetzen.
Auf die gemäß II. errechneten Stückentgelte gebührt ein
Heimarbeitszuschlag
von 10%. Bei Verwendung einer eigenen Kürschnermaschine ein solcher von 15% (gilt nicht für die Berufsgruppe der Handschuhmacher).
V. Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration
Es gelten die Bestimmungen des § 27
Heimarbeitsgesetz
.
Wien, am 1. August 1996
Wirtschaftskammer Österreich
Der Präsident: |
Der Generalsekretär: |
NR. Ing. Maderthaner |
NR. Dkfm. Dr. Stummvoll |
Bundessektion Gewerbe und Handwerk der
Wirtschaftskammer Österreich
Der Obmann: |
Der Syndikus: |
Komm.Rat H. Eller |
Dr.
Leitner
|
Österreichischer Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Textil, Bekleidung, Leder
Der
Vorsitzende
: |
Der Zentralsekretär: |
Harald Ettl |
Klaus Bauer |
Der Sektionssekretär: Peter Pulkrab