1.
Entgeltschema A:
In das Entgeltschema A werden alle Arbeitnehmer des Fahrbetriebes und der dem Fahrbetrieb angeschlossenen stationären Bereiche, sowie zentrale Verwaltung eingereiht.
Gruppe 00
Stationäre/r MitarbeiterIn:
Ein/e stationäre/r MitarbeiterIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und welche/r nicht in fahrenden Zügen tätig ist, sondern ausschließlich in ortsfesten Einrichtungen und/oder auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und
Ausland
überwiegend verschiedene Hilfs-, Lager-, Belieferungs- und/oder Reinigungsleistungen oder ähnliche Tätigkeiten erbringt, welche keine oder geringe Vorkenntnisse erfordern.
HousekeeperIn:
Ein/e HousekeeperIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und
Ausland
überwiegend verschiedene Hilfs- und Reinigungsleistungen erbringt.
Housekeeper-StewardEss:
Ein/e Housekeeper-StewardEss ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und in fahrenden Zügen sowie auf Wagen von Zügen in Bahnhöfen im In- und
Ausland
überwiegend verschiedene Hilfs- und Reinigungsleistungen erbringt, sowie ständig (=mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, auf welchem zusätzlich zu den Reinigungstätigkeiten auch Service-Leistungen in fahrenden Zügen erbracht werden.
Gruppe 01:
Logistikkraft:
Eine Logistikkraft ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführt, welche ständig (=mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt sind, welcher höherwertige Kenntnisse (zB LKW-Führerschein) erfordern und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (zB VorarbeiterIn) beinhalten.
StewardEss:
Ein/e StewardEss ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Zügen verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss erbringt. Aushilfs-StewardEssen, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, werden in die Gruppe 00 eingereiht.
ZugschaffnerIn:
Ein/e ZugschaffnerIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und eine entsprechende Ausbildung und Prüfung zur ZugschaffnerIn absolviert hat. Ein/e ZugschaffnerIn erbringt überwiegend in fahrenden Zügen verschiedene Serviceleistungen als Service-StewardEss und darüber hinaus Sicherheits- und Kontrollaufgaben als ZugschaffnerIn gemäß Ausbildung.
TeamchefIn:
Ein/e TeamchefIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Zügen verschiedene Serviceleistungen als TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss und weitere Tätigkeiten wie Kontroll-, Zugschaffner- und Zugchefaufgaben beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug mit mindestens einer/m Service-StewardEss und/oder HousekeeperIn führt. Nach 1 Jahr ausschließlicher Teamcheftätigkeit erfolgt die Einreihung in Gruppe 01T, welche für die Dauer der Teamcheftätigkeit befristet werden kann.
Gruppe 01T:
TeamchefIn:
Ein/e TeamchefIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und überwiegend in fahrenden Zügen verschiedene Serviceleistungen als TeamchefIn erbringt, welche die Aufgaben eines/r StewardEss und weitere Tätigkeiten wie Kontroll-, Zugschaffner- und Zugchefaufgaben beinhalten können und in dieser Funktion ein Team auf einem fahrenden Zug mit mindestens einer/m Service-StewardEss und/oder Housekeeper führt. Die Einreihung in die Gruppe 01T erfolgt nur ab mindestens 1 Jahr ausschließlicher Teamcheftätigkeit und kann auch für die Dauer der Teamcheftätigkeit befristet werden.
ZugchefIn:
Ein/e ZugchefIn ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r unter das Angestelltengesetz fällt und die entsprechende Ausbildung und Prüfung zur/m ZugchefIn absolviert hat. Ein/e ZugchefIn erbringt überwiegend in fahrenden Zügen verschiedene Serviceleistungen und Aufgaben als ZugchefIn, welche die Aufgaben eines/r StewardEss oder eines/r TeamchefIn und weitere Tätigkeiten wie Kontroll-, und Zugschaffneraufgaben beinhalten können. Die Einreihung in die Gruppe 01T erfolgt nur ab mindestens 1 Jahr ausschließlicher Zugcheftätigkeit und kann auch für die Dauer der Teamcheftätigkeit befristet werden.
Gruppe 02:
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen mit einfachen Büro- und Verwaltungstätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse. Aushilfs-Bürokräfte, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, werden in Gruppe 00 eingereiht.
Gruppe 03:
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen mit Büro- und Verwaltungstätigkeiten mit spezifisch erworbenen Kenntnissen oder entsprechender Ausbildung.
Gruppe 04:
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen mit höherwertigen Tätigkeiten.
Gruppe 05:
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen mit höherwertigen Tätigkeiten und zusätzlich erworbenen Spezialkenntnissen.
Gruppe 06:
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen in einer Führungsposition.