§ 1 Geltungsbereich
a)
Räumlich:
Für das Bundesgebiet Österreich.
c)
Persönlich:
Für alle Auftraggeber, die für die unter b) angeführten
Arbeiten
Heimarbeiter
beschäftigen.
§ 2 Entgelte
Redaktionelle Anmerkungen
Siehe auch den aktuellen Abschluss der Lohn-/Gehaltstabelle!
Die Stückentgelte der in
Heimarbeit
Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des Kollektivvertrages für das
kunststoffverarbeitende
Gewerbe, gemäß Lohngruppe V b) mit einem Stundenlohn von 71,25 S zu berechnen.
§ 3 Lohnänderung
Im Falle einer Änderung der kollektivvertraglichen Entlohnung sind durch die
Heimarbeitskommission
die Entgelte gemäß § 2 entsprechend anzugleichen.
Die Einberufung zu dieser
Sitzung
erfolgt durch den (den)
Vorsitzende
(n).
§ 5 Sonstige Ansprüche
Kunsttext
Wiener
Zeitung
vom 18.04.2002 / gültig ab 1.06.2002
Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration betragen jeweils vier Wochenlöhne, das sind 8%.
Ende