Lohntarif
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der
Lebensmittelgewerbe
, Berufszweig Fleischer, 8010 Graz, Körblergasse 111-113
einerseits
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
andererseits
.
Geltungsbeginn: 1.7.2023
(
Laufzeit
: 12 Monate)
I. Geltungsbereich
a)
räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark.
b)
fachlich:
für alle Betriebe, der Landesinnung der
Lebensmittelgewerbe
, die dem Berufszweig Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler, Klassifizierung von Schlachtkörpern Steiermark angehören.
c)
persönlich:
für alle
ArbeitnehmerInnen
, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge
II. Geltungstermin
Dieser Lohnvertrag
tritt
mit
1. Juli 2023
in Kraft.
III. Lohnsätze
Lohnkategorie |
Brutto Monatslohn € |
1. |
Facharbeiter
/in (Wurster/in, Salzer/in, Ausschneider/in, Selcher/in) in Betrieben mit mehr als 2000 kg Wurstfleisch pro Woche; Partieführer/in |
3.049,59 |
2. |
Facharbeiter
/in, Ausbeinler/in, Schmalzer/in |
2.806,94 |
3. |
Facharbeiter
/in nach dem 2. Berufsjahr; Maschinist/in, Heizer/in,
Stockarbeiter
/in, Professionist/in, Kraftfahrer/in |
2.632,68 |
4. |
Facharbeiter
/in im 2. Berufsjahr |
2.497,33 |
5. |
Facharbeiter
/in im 1. Berufsjahr |
2.225,54 |
6. |
Angelernte/r
Arbeitnehmer
/in |
2.153,27 |
7. |
Arbeitnehmer
/in |
2.069,63 |
8. |
Arbeitnehmer
/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 7; Reinigungspersonal |
1.875,20 |
9. |
Ladner/in nach dem 2. Jahr der
Tätigkeit
als Ladner/in |
2.069,63 |
10. |
Ladner/in im 1. und 2. Jahr der
Tätigkeit
als Ladner/in |
1.871,94 |
11. |
Ladner/in – Anfänger/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 10 |
1.868,64 |
Stundenlohn = Monatslohn : 4,33 : 40; der Stundenlohn wird auf 4-Nachkommastellen ausgewiesen.
Lehrlingseinkommen |
pro Monat brutto |
1. Lehrjahr |
€ 879,03 |
2. Lehrjahr |
€ 1.120,89 |
3. Lehrjahr |
€ 1.493,66 |
4. Lehrjahr (Doppelehre) |
€ 1.585,54 |
Die Lehrlingseinkommen, wie sie in der Lohntafel für
Arbeiter
enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des bisherigen Lehrberufes Fleischer/innen und für das neugeschaffene Berufsbild
Fleischverarbeitung
, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen" angeführt sind.
Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien.
Angelernten
Arbeitnehmer
(n)innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger
Tätigkeit
in einem oder mehreren der folgenden Bereiche
für die
Zeit
der
weiteren
tatsächlichen Ausübung einer dieser
Tätigkeiten
eine Zulage von 5 % zum kollektivvertraglichen Lohn, wobei die Höhe der Zulage nach insgesamt 2-jähriger
Tätigkeit
auf 10 % ansteigt.
Bereits
bestehende innerbetriebliche Besserstellungen aus diesem
Titel
werden angerechnet.
VI. Zehrgelder
Alle
ArbeitnehmerInnen
, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale
Arbeitsverrichtungen
durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:
a) |
Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten
Abwesenheit
vom Betrieb von mehr als 6 Stunden |
täglich € 12,33 |
b) |
bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten
Abwesenheit
vom Betrieb von mehr als 9 Stunden |
täglich € 21,80 |
ArbeitnehmerInnen
, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine
Möglichkeit
zur Einnahme des
Mittagessens
im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen
Mittagszeit
haben, erhalten eine Vergütung von
€ 8,34
, nicht zusätzlich zu a) und b). Günstigere Regelungen bleiben aufrecht.
VII. Dienstalterszulage
|
Zulage zum Monatslohn |
Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr |
€ 34,46 |
Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr |
€ 52,11 |
Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr |
€ 68,69 |
Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr |
€ 90,65 |
Achtung: DAZ-Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40.
Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung, sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.
Sofern
bereits
betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.
VIII. Sätze für Kost und Quartier
Die Kost- und Quartiersätze bleiben unverändert.
IX. Parallelverschiebung
Außerhalb der Kollektivverträge wurde der Gewerkschaft wieder zugesagt, dass in einem Schreiben bestätigt wird, dass der Lohnvertrag eine
Laufzeit
von 12 Monaten hat.
Die
Mitgliedsbetriebe
werden angehalten, die vereinbarten Eurobeträge auf die tatsächlichen Löhne aufzustocken (Parallelverschiebung).
Graz, am 30.08.2023
WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK
|
Sparte Gewerbe und Handwerk
|
|
Berufszweig Fleischer
|
Ing. Josef MOSSHAMMER
|
Mag. Manuel HÖFFERER
|
Innungsmeister des Berufszweiges Fleischer |
Geschäftsführer |
|
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
|
GEWERKSCHAFT PRO-GE
|
Rainer WIMMER
|
Erwin A. KINSLECHNER
|
Bundesvorsitzender
|
Sekretär |
Peter SCHLEINBACH
|
Bundessekretär |