Beachten Sie, dass bestimmte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. Überstundenvergütungen, Reiseaufwandsentschädigungen sowie bestimmte Zulagen und Zuschläge) gegen den/die ArbeitgeberIn
innerhalb von 6 Monaten
(Achtung: Ausnahmen!) mündlich oder schriftlich geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst