vom 15. Mai 2001
gemäß § 12a
Arbeitsruhegesetz
i.d.F. BGBl. Nr. 46/1997, abgeschlossen zwischen dem Fachverband der chemischen Industrie Österreichs, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63,
einerseits
und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der
Chemiearbeiter
, 1060 Wien, Stumpergasse 60,
andererseits
:
Aufgrund des § 12a
Arbeitsruhegesetz
wird zur Sicherung der
Arbeitsplätze
und zur längerfristigen Aufrechterhaltung der Herstellung von Gummi- und und Kunststoff-Formartikeln bei der
Semperit
Technische Produkte Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Werk Wimpassing, auf Grundlage der Betriebsvereinbarung vom 26.8.1999 in deren Geltungsbereich ab 1. August 2001 die Zulassung von
Sonntagsarbeit
UNBEFRISTET verlängert.