KOLLEKTIVVERTRAG
abgeschlossen am 16. Dezember 1996 zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Handel, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Sektion Handel, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7,
Änderungen Abschnitt VI. Entlohnung
mit welchem der Kollektivvertrag für die bei der Buchgemeinschaft
Doenauland
im Arbeitsverhältnis beschäftigten Betreuer vom 30.6.1992 wie folgt abgeändert wird:
Im Abschnitt VI. (Entlohnung) soll der Punkt 2 wie folgt lauten:
"Für Geräte der Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Verkauf von Werbeprämien 5 % des Inkassobetrages".
Es wird ein neuer Punkt 2a eingeführt, der folgenden Wortlaut hat:
"Für bespielte und unbespielte Videokasseten, CD-Roms 9 % des Inkassobetrages" Diese Änderung tritt rückwirkend mit 1.7.1996 in Kraft.