Kollektivvertrag
ab 1. Mai 2022 | ||
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Stundenlohn in Euro | ||
Für alle Gewerbe außer Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände
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1.
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Vorarbeiter | 15,60 |
2.
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Fassader, Stuckateure und Gipser, wenn sie bei Fassaden mit Zug-, Gips- und Gipsstuckateur- und Edelputzarbeiten beschäftigt werden |
15,60 |
3.
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Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,85 |
4.
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Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden | 14,55 |
5.
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Angelernte Arbeiter | 13,68 |
6.
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Hilfsarbeiter | 12,28 |
7.
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Hilfspersonal, das zu Aufräumarbeiten der Büro- und Aufenthaltsräume verwendet wird | 11,76 |
Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände
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Aufsteller und Monteur mobiler Trenn- oder Systemwände | 15,60 | |
Lehrlinge
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Lehrlinge im 1. Lehrjahr | 5,00 | |
Lehrlinge im 2. Lehrjahr | 7,50 | |
Lehrlinge im 3. Lehrjahr | 11,15 |
1. | Während der Dauer der Ausführungen von Isolierarbeiten in einem Arbeitsraum, in welchem die Lufttemperatur in Kopfhöhe des Arbeitnehmers 40°C beträgt, ohne nennenswerte Leistungsverminderung | 25% |
2. | Für Arbeiten, welche mit Mineralwolle, ausgeführt werden, für die Dauer dieser Arbeit für alle Arbeitnehmer | 5% |
3. | Auf Arbeitsstätten, auf denen keine ständige Aufsichtsperson anwesend ist, erhalten Arbeitnehmer, die eine Arbeitspartie von mindestens fünf Mann beaufsichtigen und die verpflichtet sind, selbst mitzuarbeiten (Partieführer) | 10% |
4. | Bei Arbeiten auf Gerüsten (jedoch nicht Plateaugerüsten) und Hebebühnen gebührt ein Aufschlag: über 10 m Gerüsthöhe |
10% |
5. | Alle Arbeitnehmer erhalten nach einjähriger Betriebszugehörigkeit und nach jedem weiteren abgelaufenen Jahr der Betriebszugehörigkeit einen Arbeitsanzug, bestehend aus einer Hose und einer Jacke oder einem Overall oder einem Arbeitsmantel. | |
6. | Schmutzzulage Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Verschmutzung von Körper und Bekleidung des Arbeitnehmers zwangsläufig bewirken, gebührt eine Schmutzzulage. Diese beträgt |
10% |
6a. | Für die Berufsgruppen in Wien gilt: Sofern kein Anspruch auf eine Zulage gemäß Ziffer 6 besteht, erhalten alle Arbeitnehmer eine Montagezulage auf Grundlage des kollektivvertraglichen Stundenlohnes in der Höhe von | 5% |
7. | Bei Zusammentreffen mehrerer Zulagen sind nur die zwei höchsten in Betracht kommenden Zulagen zu bezahlen. |
Für die
Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe
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Ing. Martin Greiner
Bundesinnungsmeister |
Mag. Franz Stefan Huemer
Geschäftsführer |
Für den
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau–Holz
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Abg.z.NR Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender |
Mag. Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer |
ab 1. Mai 2022 | |
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Lenkstunde gem. § 8 Z 4 | € 12,25 |
Taggeld gem. § 8A Abschnitt I Ziffer 4. | € 6,30 |
Taggeld gem. § 8A Abschnitt II | € 26,40 |