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Aenderung Historie

KV-Kurzübersicht

Redaktionelle Anmerkungen Quelle: Gewerkschaft Bau - Holz




Geltungsbereich
Österreich


Geltungsbeginn
01.05.2024


Mindestlohn/Mindestgehalt


Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr: € 6,00
im 2. Lehrjahr: € 9,00
im 3. Lehrjahr: € 13,30


Zulagen
Diverse Zulagen für Belastungen je nach Berufsgruppe und Bundesland (z. B. Schmutz-, Erschwerniszulagen).


Die
wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 39 Stunden
.
Überstundenzuschlag
: in der Regel 50 %, zu bestimmten Zeiten 100 %.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen je nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des/der ArbeitnehmerIn :
ArbeitnehmerIn / ArbeitgeberIn : von 1 Woche bis zu 4 Wochen zum Ende der Arbeitswoche


Achtung: Verfall von Ansprüchen
Beachten Sie, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den/die ArbeitgeberIn grundsätzlich
innerhalb von 3 Monaten
geltend gemacht werden müssen, da Ihre Ansprüche sonst
verfallen
! Bei Ablehnung durch den/die ArbeitgeberIn müssen die Ansprüche binnen 3 Monaten
eingeklagt
werden!


z. B.
  • Bezahlung einer Auslöse bei auswärtigen Arbeiten
  • Sonderzahlung Weihnachtsgeld
  • Achtung: BUAG kommt zur Anwendung