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Zuckerindustrie / Kampagnezehntel / Zusatz / Beilage

KOLLEKTIVVERTRAG


für die ArbeiterInnen in der österreichischen Zuckerindustrie

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Metall - Textil - Nahrung, 1040 Wien, Plößlgasse 15.


III. Änderung des Kollektivvertrages betreffend die Arbeitszeitverkürzung in der Zuckerindustrie vom 29. Oktober 1986
Die “Fenstertagsregelung” des des § 1 Abs 3 des Kollektivvertrages betreffend die Arbeitszeitverkürzung in der Zuckerindustrie vom 29. Oktober 1986 wird ersatzlos gestrichen, damit wird der nachfolgende Abs 4 zum Abs 3 und der Abs 5 zum Abs 4.