Der entfallende Lohn für einen Arbeitstag:
Bei Eheschließung der Kinder.
Entbindung der Ehefrau oder Lebensgefährtin.
Bei Todesfall der eigenen nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder
Ende
Bei Todesfällen von Angehörigen der Familie, wenn sie im gemeinsamen Haushalt lebten.
Bei plötzlicher schwerer Erkrankung in der engsten Familie (Eltern, Ehegatte [Ehegattin], Lebensgefährte [Lebensgefährtin] sowie Kinder) im gemeinsamen Haushalt, sofern durch ärztliche Bestätigung einwandfrei nachgewiesen wird, daß der betreffende Arbeitnehmer zur persönlichen Hilfeleistung unbedingt erforderlich war.