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Aenderung Historie

Punktation


abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft der Privatangestellten und dem Verband Österreichischer Zeitungen über das Ergebnis der Verhandlungen vom 15. März 2023
Für die Gehälter für die vom Kollektivvertrag für die
kaufmännischen
(nichtjournalistischen)
Angestellten
der Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben erfassten Dienstnehmer/-innen \Nerden folgende Regelungen getroffen:
1.  Mit Wirkung zum 1. April 2023 werden sämtliche Mindestgrundgehälter für die vom Kollektivvertrag erfassten kaufmännischen (nichtjournalistischen) Angestellten bei Tages- und Wochenzeitungen und die Lehrlingsentschädigung um 8,6 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht. Weiteres wird eine neue Tarifposition für Lehrlinge im vierten Lehrjahr eingeführt, diese beträgt € 1.650,00.
2.  Neben der Erhöhung des Mindestgrundgehaltes ist auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge ab 1. April 2023 um 8,6 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
3.  Angestellten in Kundendienst-Abteilungen gebührt für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (§ 9c) ein Zuschlag von EUR 7,00 pro Stunde.
4.  Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate ab Wirkungsbeginn gemäß Punkt 1. und endet daher am 31. März 2024.
Weiters wird die Sonderbestimmung Transport/Logistik zu § 7 des Kollektivvertrags geändert, sodass diese lautet wie folgt
„Sonderbestimmung Transport/Logistik zu § 7 des Kollektivvertrags. Kostenentschädigungen
§ 7 des Kollektivvertrags ist nicht anwendbar. Stattdessen gilt folgendes:

Für die Inanspruchnahme eigener Kraftfahrzeuge werden die Kilometersätze der Reisegebührenvorschrift der vergleichbaren Bundesbediensteten vergütet, vorausgesetzt, dass die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges bzw. des zu vergütenden Kilometersatzes mit dem Dienstgeber fallweise oder für ständig vereinbart ist. Dienstwagen müssen insassenunfallversichert sein."



Wien, am 15. März 2023
VERBAND ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN
Mag.ª Claudia GRADWOHL
Vorsitzende des Verhandlungsteams
Mag. Gerald GRÜNBERGER
Verbandsgeschäftsführer
GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN
Alois FREITAG
Verhandlungsleiter
Mag. Edgar WOLF
Wirtschaftsbereichssekretär


Mindestgrundgehaltstabelle kaufmännische (nichtjournalistische) Angestellte
gültig ab 1.4.2023
TAGES- & WOCHENZEITUNGEN
Tätigkeitsgruppe Tarifgehälter bis 31.3.2023 Tarifgehälter neu ab 01.04.2023
Zentrale Tätigkeiten 1.832,00 € 1.990,00 €
Allgemeine Tätigkeiten 2.127,00 € 2.310,00 €
Spezielle Tätigkeiten 1 2.661,00 € 2.890,00 €
Spezielle Tätigkeiten 2 3.351,00 € 3.640,00 €
Leitung 4.452,00 € 4.835,00 €
Lehrlingsentschädigung
1. Lj. 780,00 € 848,00 €
2. Lj. 1.008,00 € 1.095,00 €
3. Lj. 1.347,00 € 1.463,00 €
4. Lj 1.650,00 €
Ferialangestellte
1.375,00 € 1.494,00 €

Der Zuschlag (laut KV § 9 Abs. c) für die Angestellten in Kundendienst-Abteilungen für die Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen beträgt EUR 7,00 pro Stunde.
Sonderbestimmungen für den Bereich Logistik
gültig ab 1.4.2023
TAGES- & WOCHENZEITUNGEN
Tätigkeitsgruppe Tarifgehälter bis 31.3.2023 Tarifgehälter neu ab 1.4.2023 gerundet auf vollen EURO
Allgemeine Tätigkeiten – Logistik (AT-L) 1.782,00 € 1.936,00 €
Spezielle Tätigkeiten 1 – Logistik (ST1-L) 2.139,00 € 2.323,00 €
Spezielle Tätigkeiten 2 – Logistik (ST2-L) 2.614,00 € 2.839,00 €