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Wr. Bühnenverein / technisches Personal u. Verwaltung / Theater der Jugend / Beilage

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG


mit dem der Kollektivvertrag für das technische Personal vom 12. Dezember 1977, abgeschlossen zwischen dem Wiener Bühnenverein und der KulturGewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben, wie folgt ergänzt wird:


Publikumsdienst im Theater der Jugend
Grundlage für diesen Kollektivvertrag ist die besondere Spielzeitengestaltung des Theaters der Jugend, die von den anderen Theatern, die dem obigen Kollektivertrag unterliegen, abweicht.
Durch Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Dienstgeber können von dem Kollektivvertrag für das technische Personal vom 12. Dezember 1977 abweichende Regelungen für den Publikumsdienst im Theater der Jugend getroffen werden. Diese Betriebsvereinbarungen gelten unbeschadet allfälliger, anders lautender Bestimmungen des Kollektivvertrages in der ursprünglichen Fassung, wobei vor Anwendbarkeit und Inkrafttreten diese Betriebsvereinbarungen durch die KulturGewerkschaft Kunst, Medien, Sport und freie Berufe gegengezeichnet werden und die bei Inkrafttreten diesen Betriebsvereinbarungen unterliegenden Dienstnehmer der Anwendbarkeit der Betriebsvereinbarungen auf ihr Dienstverhältnis schriftlich zustimmen.
Festgehalten wird, dass der Abschluss von Betriebsvereinbarungen bis zum 31.08.2010 erfolgen muss. Diese Betriebsvereinbarungen sind unbefristet.



Wien, am 04. April 2008
Für den Wiener Bühnenverein
KomR Dir. Franz Häussler
Präsident
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
KulturGewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Mag. Sabine Herold Prof. Heinz Fiedler
Zentralsekretärin Vorsitzender
Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
KulturGewerkschaft Kunst, Medien, Sport, freie Berufe
Sektion Technik in Veranstaltungsbetrieben
Fachgruppe Wiener Bühnen
Martin Mayer Gerhard Legner
Sektionssekretär Sektionsvorsitzender
Robert Leithner
Fachgruppenvorsitzender